Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete
Der Landkreis Ludwigslust etabliert eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in der ehemaligen Kaserne an der Straße der Artillerie in Dabel. Dazu wurde zwischen Landkreis und privatem Eigentümer ein Vertrag geschlossen, der die Nutzung eines Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft regeln soll. Um die Nutzung zu ermöglichen wurde vom Eigentümer eine Nutzungsänderung eines Gebäudes beantragt, die trotz der Bedenken und des Widerspruchs unserer Gemeinde genehmigt wurde.
Die Informationen stammen aus Recherchen unserer Gemeindevertretung aus gesicherten Quellen und aus den Antworten von Anfragen an den Landkreis.
Wir informieren Sie an dieser Stelle aktuell über den Sachstand.
Die Informationen werden aus vielfältigen Quellen, die uns vorliegen zusasmmengetragen, bitte haben sie Verständnis, dass die Erarbeitung etwas Zeit beansprucht.
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Eine Gemeinschaftsunterkunft (GU) für Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) ist eine zentrale oder dezentrale Unterkunft, in der Asylsuchende und geflüchtete Menschen vorübergehend untergebracht werden. Diese Unterkünfte sind Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten organisiert.
Merkmale einer Gemeinschaftsunterkunft in M-V:
- Zweck:
Gemeinschaftsunterkünfte dienen der vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten, bis über ihren Aufenthaltsstatus entschieden wurde oder sie eine eigene Wohnung finden. - Trägerschaft und Verwaltung:
- Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
- Die Unterkünfte können direkt durch die Kommunen oder durch private oder gemeinnützige Träger (z. B. Wohlfahrtsverbände, Vereine) betrieben werden.
- Unterbringung:
- Die Unterbringung erfolgt meist in Mehrbettzimmern.
- Es gibt Gemeinschaftsräume, sanitäre Anlagen und oft auch Gemeinschaftsküchen.
- In einigen Fällen wird eine Verpflegung gestellt, in anderen können die Bewohner selbst kochen.
- Betreuung und Sozialarbeit:
- Sozialarbeiter und Betreuer stehen für Beratung und Unterstützung zur Verfügung.
- In einigen Einrichtungen gibt es Deutschkurse, Integrationsangebote und Freizeitaktivitäten.
- Kooperation mit Schulen und Kitas für Kinder der Geflüchteten.
- Gesetzliche Rahmenbedingungen:
- Die Unterbringung erfolgt nach dem Asylgesetz und dem Landesaufnahmegesetz von M-V.
- Geflüchtete sind zunächst verpflichtet, in einer GU zu wohnen, bevor sie eine Wohnung beziehen können (Residenzpflicht).
- Verteilung der Geflüchteten:
- Nach der Ankunft in Deutschland werden Geflüchtete zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) untergebracht.
- Anschließend erfolgt eine Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte, wo sie dann in GU oder Wohnungen untergebracht werden.