Dies Frage ist mit einem eindeutigen ja zu beantworten. Im EEG ist festgelegt, dass die Gemeinde anteilig 90% der Gewerbesteuer vereinnahmt. Zusätzlich kann die Gemeinde mit 0,2 Cent pro abgegebener kWh rechnen, im konkreten Fall als ca. 280.000 Euro pro Jahr. Diese Einnahme steht gem. EEG ausschließlich der Gemeinde zu und darf nicht durch übergeordnete kommunale Instanzen eingezogen werden. Durch Ausgleich- und Erschließungsmaßnahmen ist auch damit zu rechnen, dass sich die Infrastruktur in den Gebieten deutlich verbessert.
Durch die zusätzlichen Einnahmen können wir also die so genannten freiwilligen Aufgaben bedeutend besser finanzieren. Dazu gehören z.B. Sport, Kultur und Jugendarbeit. So rücken z.B. ein zeitgemäßes Gemeindehaus, Sportlerheim oder Jugendclub in greifbare Nähe.