Das geplante Repowering des Windparks in unserer Nachbargemeinde Hohen Pritz sorgt verständlicherweise auch in Dabel für Fragen. Was ist dort eigentlich geplant? Ist bereits etwas entschieden? Könnten neue Windkraftanlagen näher an Dabel oder Turloff heranrücken? Und welche Möglichkeiten hat die Gemeinde Dabel überhaupt, auf die weitere Entwicklung Einfluss zu nehmen?
Die Gemeinde Dabel verfolgt das Verfahren aufmerksam. Dabei ist uns wichtig, zwischen bestätigten Tatsachen, noch offenen Fragen und bloßen Vermutungen zu unterscheiden. Bei einem komplexen Genehmigungs- und Planungsverfahren hilft es niemandem, mit Halbwissen Ängste zu schüren oder Zuständigkeiten zu vermischen.
Was ist derzeit konkret beantragt?
Im bestehenden Windpark Hohen Pritz befinden sich 14 Windenergieanlagen. Für diese liegt ein Antrag auf Repowering vor. Nach den bislang veröffentlichten Informationen sollen die 14 vorhandenen Anlagen durch 14 neue, leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden.
Nach den bisherigen Beratungen in Hohen Pritz sollen dabei im Wesentlichen die vorhandenen Standorte genutzt werden. Die Gemeinde Hohen Pritz berichtete im November 2025 nach Einsicht in die Antragsunterlagen von gleichen Standorten und rund 25 Metern zusätzlicher Anlagenhöhe. Das gemeindliche Einvernehmen zum damaligen Antrag wurde am 15. Oktober 2025 erteilt; das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren war damit jedoch noch nicht abgeschlossen.
Es geht also zunächst nicht um einen völlig neuen Windpark irgendwo zwischen Hohen Pritz und Dabel, sondern um das Repowering des vorhandenen Anlagenbestandes.
Die Gemeinde Hohen Pritz möchte stärker gestalten
Parallel zum laufenden Genehmigungsverfahren beschäftigt sich die Gemeinde Hohen Pritz mit der Frage, ob sie die zukünftige Windenergienutzung auf ihrem Gemeindegebiet stärker über eine eigene Bauleitplanung steuern kann.
Am 4. Mai 2026 beschloss die Gemeindevertretung deshalb, die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ vorzubereiten. Ziel soll sein, geeignete Flächen zu untersuchen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Eine endgültige Festlegung bestimmter neuer Anlagenstandorte war mit diesem Beschluss ausdrücklich noch nicht verbunden.
Diese Diskussion hat eine längere Vorgeschichte. Bereits frühere Planungen in Hohen Pritz beschäftigten sich mit einem Repowering und möglichst verträglichen Standorten zwischen Hohen Pritz und Rüster Krug.
Zustimmung zu geringeren Abständen wurde nicht erteilt
Am 17. August 2026 stand in Hohen Pritz erneut das laufende Repoweringverfahren auf der Tagesordnung. Dabei sollte die Gemeinde einem Repowering mit geringeren Abständen zur Wohnbebauung der Ortslage Hohen Pritz zustimmen.
Diese Zustimmung wurde von der Gemeindevertretung Hohen Pritz nicht erteilt.
Das ist für den weiteren Verfahrensgang durchaus bedeutsam. Welche konkrete rechtliche Wirkung diese Entscheidung auf den bereits laufenden Genehmigungsantrag hat, hängt allerdings von mehreren rechtlichen Voraussetzungen ab.
Seit dem 29. November 2025 gelten in Mecklenburg-Vorpommern für bestimmte privilegierte Windenergieanlagen grundsätzlich Mindestabstände von 1.000 Metern zu entsprechender Wohnbebauung in Ortslagen und 800 Metern zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich. Beim Repowering können geringere Abstände unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden, wenn die betroffenen Gemeinden zustimmen. Für Genehmigungsanträge, die bereits vor dem 29. November 2025 vollständig vorlagen, enthält das Gesetz allerdings eine Übergangsregelung.
Deshalb wäre es unseriös, aus der Abstimmung vom 17. August bereits abzuleiten: „Das Repowering ist verhindert.“
Ebenso falsch wäre aber die Aussage: „Die Entscheidung der Gemeinde Hohen Pritz spielt keine Rolle.“
Genau diese rechtlichen Fragen müssen nun im weiteren Verfahren geklärt werden.
Das große Windvorranggebiet Hohen Pritz ist nicht beschlossen worden
Davon zu unterscheiden ist ein weiteres Verfahren.
In der Regionalplanung war zeitweise ein wesentlich größeres Vorranggebiet für Windenergie unter der Bezeichnung 73/24 Hohen Pritz vorgesehen. Gegen dieses Gebiet gingen zahlreiche Stellungnahmen und Einwendungen ein.
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg entschied schließlich, dieses Gebiet nicht in die für 2027 vorgesehene Vorranggebietskulisse aufzunehmen. Die entsprechende Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms ist seit dem 5. Dezember 2025 in Kraft.
Auch hier ist die Unterscheidung wichtig:
Das nicht aufgenommene große Vorranggebiet und das laufende Repowering der bestehenden 14 Anlagen sind zwei unterschiedliche Vorgänge.
Aus dem Wegfall des größeren Vorranggebietes folgt daher nicht automatisch, dass auch das Repowering der vorhandenen Anlagen unzulässig wäre.
Und was kann die Gemeinde Dabel tun?
Diese Frage ist für uns besonders wichtig.
Zunächst gilt ein einfacher Grundsatz:
Die Planungshoheit für das Gemeindegebiet Hohen Pritz liegt bei der Gemeinde Hohen Pritz – nicht bei der Gemeinde Dabel.
Dabel kann und sollte deshalb nicht versuchen, politische Entscheidungen für die Nachbargemeinde zu treffen. Ebenso wie wir erwarten, dass andere Gemeinden die kommunale Selbstverwaltung und Planungshoheit Dabels respektieren, respektieren wir die Planungshoheit unserer Nachbarn.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Dabel keinerlei Rechte oder Einflussmöglichkeiten besitzt.
Wenn Dabeler Belange betroffen sind, werden wir sie vertreten
Bei Bauleitplanungen müssen die Planungen benachbarter Gemeinden aufeinander abgestimmt werden. Sollte Hohen Pritz also künftig über einen Teilflächennutzungsplan andere oder zusätzliche Standorte untersuchen, können und werden Belange der Gemeinde Dabel in dieses Verfahren eingebracht, soweit sie tatsächlich betroffen sind.
Das können beispielsweise Auswirkungen auf
- Turloff und andere Wohnbereiche,
- die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde,
- Landschaft und Ortsbild,
- Natur und Erholung,
- touristische Nutzungen,
- kommunale Flächen oder eigene Planungen
sein.
Dabei geht es nicht darum, einer Nachbargemeinde ihre Planung vorzuschreiben. Es geht darum, dass berechtigte Belange beider Gemeinden berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden müssen.
Können Windkraftanlagen einfach in Richtung Dabel verschoben werden?
Auch hierzu ist eine sachliche Betrachtung wichtig.
Der heutige Windpark befindet sich südöstlich der Ortslage Hohen Pritz und damit nicht auf der Seite zwischen Hohen Pritz und Turloff/Dabel.
Beim derzeit beantragten 1:1-Repowering gibt es deshalb nach den bisher verfügbaren Informationen keinen Anlass für die Annahme, dass neue Anlagen plötzlich unmittelbar an Turloff heranrücken.
Sollte Hohen Pritz zukünftig jedoch eine völlig neue Standortplanung entwickeln, würden wir selbstverständlich prüfen, ob sich dadurch Auswirkungen für Dabel ergeben.
Eine Verbesserung der Situation für die Einwohner Hohen Pritz darf aus unserer Sicht nicht einfach dadurch erreicht werden, dass Belastungen an die Grenze einer Nachbargemeinde verschoben werden. Umgekehrt wäre es aber ebenso wenig angemessen, ohne konkrete Planung bereits eine solche Entwicklung zu unterstellen.
Wir werden beurteilen, was tatsächlich geplant wird – nicht, was möglicherweise irgendwann geplant werden könnte.
Mögliche finanzielle Beteiligung Dabels wird ebenfalls geprüft
Neben den planerischen Fragen gibt es inzwischen auch neue Regelungen zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen.
Nach der aktuellen Regelung in Mecklenburg-Vorpommern können bei Windenergieanlagen Gemeinden beteiligt sein, wenn ihr Gemeindegebiet ganz oder teilweise innerhalb eines Radius von 2,5 Kilometern um eine Anlage liegt. Im vorgesehenen Standardmodell sind dabei Zahlungen an die beteiligten Gemeinden vorgesehen.
Dabei ist nicht entscheidend, ob die Ortslage Dabel oder Turloff innerhalb dieser 2,5 Kilometer liegt. Bereits die Gemeindegrenze kann ausschlaggebend sein.
Ob das Gemeindegebiet Dabel bei einer oder mehreren der 14 geplanten Anlagen tatsächlich in diesen Bereich hineinragt, soll deshalb anhand der genauen Anlagenkoordinaten und Gemeindegrenzen geprüft werden.
Wenn Dabel nach den gesetzlichen Regelungen beteiligungsberechtigt ist, werden wir diese Rechte selbstverständlich wahrnehmen.
Was wir jetzt konkret tun
Für die Gemeinde Dabel ergeben sich aus dem derzeitigen Sachstand vor allem vier Aufgaben:
1. Informationen beschaffen
Wir wollen den genauen Lageplan und die Koordinaten der 14 beantragten Anlagen sowie weitere für Dabel relevante Informationen aus dem Genehmigungsverfahren erhalten.
2. Eigene Betroffenheit prüfen
Insbesondere soll geklärt werden, ob Dabel bei Abständen, Immissionen oder der gesetzlichen finanziellen Beteiligung tatsächlich betroffen ist.
3. Die weitere Planung in Hohen Pritz begleiten
Sollte aus der bisher lediglich vorbereiteten Teilflächennutzungsplanung ein förmliches Planverfahren werden, werden wir dieses verfolgen und Dabeler Belange einbringen, soweit dies erforderlich ist.
4. Die Bürgerinnen und Bürger informieren
Wenn sich der Sachstand wesentlich verändert, neue Standorte diskutiert werden oder sich konkrete Auswirkungen auf Dabel ergeben, werden wir darüber informieren.
Aufmerksam – aber unaufgeregt
Bei Windenergie treffen viele Interessen aufeinander: die Energiewende, Eigentumsrechte und wirtschaftliche Interessen ebenso wie der Schutz von Einwohnern, Natur, Landschaft und kommunaler Entwicklung.
Gerade deshalb halten wir wenig davon, ein laufendes Verfahren vorschnell mit Schlagworten wie „beschlossen“, „verhindert“ oder „kommt sowieso“ zu kommentieren.
Der derzeitige Stand ist:
Das Repowering der bestehenden 14 Windenergieanlagen in Hohen Pritz befindet sich weiterhin in einem Genehmigungsverfahren. Die Gemeinde Hohen Pritz hat einer zuletzt beantragten Zustimmung zu geringeren Abständen nicht zugestimmt. Parallel prüft Hohen Pritz Möglichkeiten einer eigenen zukünftigen Bauleitplanung für Windenergie. Das früher vorgesehene größere regionale Vorranggebiet Hohen Pritz wurde nicht in die aktuelle Vorranggebietskulisse aufgenommen.
Für die Gemeinde Dabel besteht derzeit kein Anlass zu hektischem Handeln, sehr wohl aber Anlass, die Entwicklung aufmerksam zu begleiten.
Wir respektieren die Planungshoheit der Gemeinde Hohen Pritz. Gleichzeitig werden wir darauf achten, dass die Interessen der Gemeinde Dabel berücksichtigt werden, sobald unsere Gemeinde tatsächlich betroffen ist.
Wir haben die Vorgänge auf dem Plan. Wir werden uns dort einbringen, wo Dabel Rechte und berechtigte Interessen hat – sachlich, auf Grundlage belastbarer Informationen und ohne mit Halbwissen Erwartungen oder Befürchtungen zu erzeugen.
Über wesentliche neue Entwicklungen werden wir hier weiter informieren.