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Projektbeschreibung

Auf Grund von Anträgen von Eigentümern derzeit als Ackerland genutzter Flächen, hat sich die Gemeindevertretung mit der Errichtung eines Solarparks beschäftigt. Besonders gefördert werden laut Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) Flächen längseits von Bahnstrecken in einem Streifen von bis zu 200m. Zudem dürfen die umzuwandelnden Flächen eine bestimmte Bodenwertzahl (Bodenfruchtbarkeit) nicht übersteigen.

Diese Voraussetzungen sind in unserer Gemeinde entlang der (teilaktiven) Bahnstrecke von Borkow in Richtung Sternberg gegeben und somit könnten dort weiträumige Solaranlagen entstehen. Nach Auswertung der Flächen und Kommunikation mit den Flächeneigentümern durch das Ingenieurbür Mapronea aus Waren (M) könnten die im folgenden Bild markierten Flächen genutz werden.

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Somit ergiebt sich eine theoretisch nutzbare Fläche von über 100 ha für einen Solarpark, der sich mit folgenden Werten hinterlegen lässt.

Gesamtleistung: ca. 140 MW (entspricht 140.000 kW)

erwartete elektrische Arbeit: 140.000.000 kWh pro Jahr

CO2-Einsparug im Vergleich zum derzeitigem Energiemix: 46.000 Tonnen pro Jahr

CO2-Einsparug im Vergleich zu zurzeit betriebenen Kohlekraftwerken: 133.000 Tonnen pro Jahr

vorgesehene Nutzungsdauer: 30 Jahre

 

Gibt es Möglichkeiten Genossenschaftanteile oder ähnliches zu erwerben?

Leider nicht. Diese Option würde nur bei einem "Bürgerpark" bestehen. Wir als Gemeinde haben keine eigenen Flächen in einer Größe, die wir zur Verfügung stellen könnten. Es müssten sich also Besitzer privater Flächen finden, die ihre Flächen verpachten. Dann müsste sich ein Investor finden oder eine Gemeinschaft, die in der Lage ist, die Anlage durch verfügbares Geld oder Kredite zu finanzieren, die dann auch gewillt ist andere zu beteiligen. Durch die Änderung des EEG und geringere Einspeiseergebnisse ist dieses Modell bei Investoren inzwischen nicht mehr so angesagt. Derzeit versuchen einige Firmen Anlagen zu verpachten, bei diesem Modell sollte man jedoch sehr sorgfältig und vorsichtig sein. Als Gemeinde wollen und dürfen wir dieses Risiko nicht eingehen, würden dann aber auch nur wie jede Einzelperson agieren können. Mit dem jetzigen Modell profitiert zwar nicht der Einzelne, jedoch würde sich die finanzielle Lage der Gemeinde bedeutend verbessern. Das schlägt sich dann in hohem Maße für jeden einzelnen Einwohner nieder, da bedeutend mehr in Infrastruktur, Tourismus usw. investiert werden könnte.

Wie wirkt sich die Anlage auf den Tourismus aus?

In einigen Fragen kamen Bedenken auf, dass sich die Anlage negativ auf den Tourismus auswirken könnte. Dazu habe ich versucht fundierte Erkenntnisse zu gewinnen. In Anbetracht, dass eine gute Studie dazu 8000 Euro kostet, habe ich die "Schnipsel" ausgewertet, die aus diesen Studien frei verfügbar sind. Für die von mir vorgetragenen Erkenntnisse übernehme ich die volle Verantwortung.

Wie auf dieser Webseite beschrieben profitieren wir von unserer herrlichen Umgebung wie Seen, Wälder und der Lage im Naturpark Sternberger Seenland. Dies macht unsere Gemeinde für Touristen attraktiv.

Es besteht also ein reales Risiko, durch Veränderungen des Landschaftsbildes dem Tourismus zu schaden. Kraftwerke und Tagebaue stehen da ungeschlagen an der Spitze. Auch Anlagen zu Erzeugung von errneuerbaren Energien wurden in verschiedenen Studien betrachtet. Windkraft- und Biogasanlagen stehen da an der Spitze als störend empfunden zu werden. Tatsächlich wirken auch Solaranlagen auf Dächern, gerade im ländlichen Raum als unpassend. Freiflächensolaranlagen und große mit Monokultur bewirtschaftete Ackerflächen werden beinahe gleichwertig störend wahrgenommen. Allerdings sollen Monokulturen und Anlagen für erneuerbare Energien um so weniger störend empfunden werden, je öfter sie im jeweiligen Herkunftsgebiet der Touristen zu finden sind. Auf diesen schmalen Pfad sollten wir uns jedoch nicht begeben!

Fakt ist jedoch, dass klimaneutrale Energieerzeugung immer mehr an Akzeptanz gewinnt. Der Meidungsfaktor (die Anzahl von Urlauber, die aus diesem Grund nicht wiederkommen) soll 0,8% betragen. Ganz stur statistisch gesehen entschließt sich einer von 100 Touristen nicht wiederzukommen, weil sich in der Gegend Solarparks befinden. Großen Einfluss auf die Wahl des Urlaubsortes haben viel eher der Zustand der Infrastruktur, die Qualität der Unterkunft oder die Angebote in der Urlaubsregion. Die Erwartungen von Touristen scheinen sich nach meiner Ansicht in einem riesigen Umbruch zu befinden. Sich hier nur auf unsere schöne Umgebeung zu berufen, wäre ein Fehler. Touristen wollen neben einer Idylle ihr modernes Leben auch im Urlaub nicht missen. Dazu können Ladestationen für E-Bikes, Rad-, Wander- und Reitwege oder besondere regionale Aktivangebote wie beispielsweise Jagen, Angeln, Kultur oder Fitness beitragen.

Die Unterstützung und Förderung des Tourismus ist eine freiwillige kommunale Aufgabe und kann erst in Angriff genommen werden, wenn ein Gemeindehaushalt so ausgeglichen ist, dass die Pflichtaufgaben erfüllbar sind. Hier müssen wir also abwägen, welche Einflussfaktoren wir höher bewerten. Mit der alles so lassen Variante werden wir aus meiner sicht nicht gut auf die hohen Ansprüche der heutigen und zukünftigen Touristen reagieren können.

Wer ist der Investor und welche Kosten / Investitionen kommen auf die Gemeinde zu?

Der Stadtwerkeverbund TRIANEL (www.trianel.com) wird die Anlage betreiben. Er nutzt eigene Mittel, um die Anlage zu finanzieren. Im Kleinen also vergleichbar als wenn sie sich mit ihrem eigenem Geld (oder einem Kredit) ein Haus bauen, in dem sie später wohnen möchten. Es will uns also kein windiger Investor eine Anlage aufschwatzen, um sie dann spekulativ und gewinnbringend wieder abzustoßen. Dies wird natürlich mit einem Vertrag untermauert, der eine Laufzeit von ca. 30 Jahren haben soll, dies entspricht ungefähr der Nutzungsdauer von Solarpanelen.

In diesem Vertrag wird unter anderm festgelegt:

  1. Der Gemeinde entsehen keine Kosten für die Planung.
  2. Der Betreiber übernimmt den Ausbau und die Wartung der notwendigen Infrastruktur wie Umzeunung, Ausgleichmaßnahmen, Feuerwehr- und Wirtschaftszufahrten usw. auf eigene Kosten.
  3. Sämtliche Bau- und Betriebskosten, wie Aufbau, Wartung, Reparatur und Versicherung liegen beim Betreiber.
  4. Zum Ende der Betriebszeit wird die Fläche durch den Betreiber auf seine Kosten wiederhergestellt.

Die Betreibergesellschaft pachtet die Flächen von den Eigentümern für die Betriebszeit. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden alle seine Regelungen nur für die Laufzeit gelten. Danach ist es ohne weitere Planung wieder nutzbares Ackerland und kann von den Eigentümern genutzt werden.

Übrigens sollte dann ein Acker auf dem es 30 Jahre lang blühte, fleuchte und kreuchte für jede mögliche landwirtschftaftliche Nutzung deutlich mehr geeignet sein, als in seinem jetzigen Zustand.

Unsere Gemeindevertretung hat bei der ganzen Sache den Auftrag, die Bauleitplanung zu begleiten und intensiv zu prüfen, ob diese in unserem Sinne erfolgt. Als Gemeinde haben wir die s.g. Planungshoheit und somit auch bei allen Entscheidungen das letzte Wort. Die Bauleitplanung ist der wesentliche Anteil, den unsere Gemeinde an diesem Projekt trägt. Finanzieller Aufwand oder gar ein finanzielles Risiko für unsere Gemeinde entsteht also in keiner Phase der Planung und des Betriebes.

In einer Einwohnerversammlung Ende 2020 war von einer Anlage mit ca. 40ha die Rede. Wie kommt nun die Fläche von 108ha zustande?

Ursprünglich ging bei unserer Gemeindevertretung der Antrag eines Landwirtes ein, eine Anlage auf seiner privaten Ackerfläche zu errichten. Nach der Einwohnerversammlung und den Berichten im Amtsblatt und der SVZ, wurde von mehreren Eigentümern weiteres Interesse bekundet. Da unsere Gemeindevertreter alle ehrenamtlich sind und wir weder die Zeit noch die fachlichen Grundlagen hatten, mit allen Eigentümern an den Bahnschienen zu sprechen, haben wir das Ingenieurbüro MAPRONEA gebeten, diese Aufgabe zu übernehmen. Wir selbst haben nicht unbedingt mit dem so großen Interesse gerechnet, natürlich auch nicht mit dem Zustandekommen einer so großen Fläche, die inzwischen auf 137ha in der Gemeinde gewachsen ist. Auch die Nachbargemeinden Borkow, Sternberg und Witzin haben zumindest Interesse gezeigt sich anzuschließen.

Aber aufgepasst! Das sind Flächen, die in Betracht kommen und deren Eigentümer das Projekt unterstützen würden. Das bedeutet noch lange nicht, dass dort auch gebaut wird!

Als Gemeindevertretung sind wir nicht nur verpflichtet sondern auch gewillt, mit allen Belangen unserer Gemeinde transparent umzugehen. Aus diesem Grunde haben wir alle Informationen, die uns vorliegen auch öffentlich gemacht. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass diese Anlage festgeschrieben ist. Auch ein Beschluss zur Aufstellung bedeutet nicht, dass auch nur irgendetwas gebaut wird. Ein Aufstellungsbeschluss setzt nur fest, dass die Gebiete betrachtet werden und die Bauleitplanung beginnt. Im Rahmen der Bauleitplanung erfolgen zahlreiche Prüfungen, Berachtungen, Gutachten und vor allem die Bürgerbeteiligung, die es dann jedem Einzelnen gestattet seine Bedenken oder auch Wünsche darzulegen. Diese Beteiligung ergibt dann irgendwann einen Bebauungsplan (B-Plan) bei dem genauestens alle Belange abgewogen werden. Es kann sogar sein, dass ein B-Plan gar nicht zustande kommt, weil die Einwendungen nahelegen, lieber die Finger davon zu lassen.

Sind die 0,2 Cent pro abgegebener kWh für die EEG Freifläche und für die PPA Freifläche vorgesehen?

Der Stadtwerkeverbund als Betreibergesellschaft hat in einem Grundsatzbeschluss festgelegt, für alle Freiflächenanlagen, also sowohl EEG als auch PPA, die nach §6 EEG möglichen 0,2 ct zahlen zu wollen. Das Prozedere ist gar nicht so einfach, da s.g. Gefälligkeitsplanungen nicht statthaft sind. Aus diesem Grunde darf der Vertrag erst nach Aufstellung des B-Plans geschlossen werden. Für den geplanten Solarpark können wir die Gefälligkeitsplanung jedoch ausschließen. Die frühzeitige Beteiligung unserer Einwohner und der offene Umgang mit dem Thema sollte jeden Verdacht widerlegen, dass die Gemindevertretung diese Planung nicht ausschließlich im Sinne der Entwicklung unserer Gemeinde durchführt.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit für die 0,2 Cent pro abgegebener kWh?

Die Vertragslaufzeit soll 30 Jahre betragen. Grundsätzlich also so lange, wie die Nutzungsdauer in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgeschrieben wird. Vorhabenbezogener Bebauungsplan bedeutet also, dass dieser zeitlich begrenzt ist und danach die vorherige Nutzungsart, also landwirtschaftliche Flächen wieder hergestellt wird, ohne dies erneut mit einer Bauleitplanung zu untermauern.

Die Gemeinde erhält anteilig 90% der Gewerbesteuer. Ist die Gewerbesteuer nicht abhängig vom Sitz des Unternehmens?

Die Gewerbesteuer wird nach Gewerbesteuergesetz (GewStG) zerlegt. Bei der Anpassung des Gesetzes wurden unter anderem auch Solaranlagen berücksichtigt. Dabei ist im §29 GewStG festgeschrieben, dass die Zerlegung nach installierter Leistung berechnet wird und eine Anlage als Betriebsstätte gilt. Im Gesetzestext spricht man von einem Verhätnis von neun Zehnteln. Normale Menschen würden 90% sagen.

Wir raten ausdrücklich davon ab, sofern sie kein Steuer- oder Rechtsexperte sind, den §29 zu lesen. Für alle Mutigen hier der Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__29.html

Wie kommt der Wert der Ersparnis an Kohlendioxid zustande?

In Deutschland kommt ein großer Anteil aus Kohlekraftwerken. Teilweise auch noch aus sehr alten, die mit minderwertiger Rohbraunkohle betrieben werden. Es ist keine Frage, dass diese gebraucht wurden und auch nicht mit der Absicht gebaut wurden, um dass Klima zu schädigen. Es war eben ein riesiger Energiebedarf da und es lagen auch keine belastbaren Daten über die Auswirkungen auf das Klima vor, sonst hätten früher bestimmt mehr Leute gegen Kohlekraftwerke demonstriert als gegen Atomkraftwerke. Die sind zwar nicht sehr gesund, aber haben sehr wenig CO2 ausgestoßen. Das ist jedoch ein anderes Thema, wir wollen ja schließlich kein Atomkraftwerk in Dabel bauen.

2020 wurden für eine kWh mit allen zur Verfügung stehenden Techniken 366g CO2 ausgestoßen. Kohlekraftwerke sind daran mit ø 997g pro kWh, also knapp 1t pro MWh, beteiligt. Bei einer Erzeugung von 140.000 MWh stoßen Kohlekraftwerke durchschnittlich 140.000 Tonnen pro Jahr aus. Nun ist es nicht so, dass der Betrieb einer Solaranlage völlig ohne CO2-Ausstoß auskommt. Für Wartung und Betrieb setzt man bei der Größe ca. 7 Tonnen an.

Ergibt sich bei der geplanten Solaranlage also eine Einsparung von 133 t/a gegenüber Kohlekraft aus und im Vergleich zum bisherigen Erzeugungsmix ca. 46.000 Tonnen pro Jahr.

 

Wer betreibt die Anlage?

Die Anlage wird von der Stadtwerke-Kooperation Trianel (www.trianel.com) betrieben. In dieser sind 57 Stadtwerke aus ganz Deutschland vertreten, die insgesamt 12 Mio. Haushalte versorgen.

Wer plant die Anlage?

Durch den Stadtwerkeverbund wurde das Ingenieurbüro MAPRONEA aus Waren an der Müritz (www.mapronea.de) mit der Planung und Projektbegleitung beauftragt.

Profitieren die Einwohner der Gemeinde von der Anlage?

Dies Frage ist mit einem eindeutigen ja zu beantworten. Im EEG ist festgelegt, dass die Gemeinde anteilig 90% der Gewerbesteuer vereinnahmt. Zusätzlich kann die Gemeinde mit 0,2 Cent pro abgegebener kWh rechnen, im konkreten Fall als ca. 280.000 Euro pro Jahr. Diese Einnahme steht gem. EEG ausschließlich der Gemeinde zu und darf nicht durch übergeordnete kommunale Instanzen eingezogen werden. Durch Ausgleich- und Erschließungsmaßnahmen ist auch damit zu rechnen, dass sich die Infrastruktur in den Gebieten deutlich verbessert.

Durch die zusätzlichen Einnahmen können wir also die so genannten freiwilligen Aufgaben bedeutend besser finanzieren. Dazu gehören z.B. Sport, Kultur und Jugendarbeit. So rücken z.B. ein zeitgemäßes Gemeindehaus, Sportlerheim oder Jugendclub in greifbare Nähe.

Wird der Strom in der Gemeinde Dabel dadurch billiger?

Nein, technische und rechtliche Vorgaben lassen dies nicht zu. Es gibt derzeit noch keine Möglichkeit das Stromnetz für einzelne Haushalte so zu gestalten, dass eine Trennung von Energiekosten und eine Versorgung bei Nacht sichergestellt werden können.

Wird es einen Bürgerentscheid zum Solarpark geben?

Nein. Ein Bürgerentscheid ersetzt nach §20 unserer Kommunalverfassung die Abstimmung zu einer Beschlussvorlage durch das Votum der Bürger. Tatsächlich ist die Aufstellung einer Bauleitplanung nach §36 BauGB davon ausgenommen, weil in dem Verfahren die Bürgerbeteiligung von Amtswegen bereits durch die öffentlichen Auslagen und die Möglichkeit des Einspruchs vorgeschrieben ist. Aus Sicht des Gesetzgebers wäre es also ein Widerspruch, da das Ergebnis der Abstimmung durch die Bürger im weiteren Verfahren wiederum durch die Bürger aufgehoben werden könnte. Kurz gesagt, der Bürgerentscheid wäre ungültig.

Wie wirkt sich die Anlage auf die Natur und Umwelt aus?

Klimaschutz ist nicht gleich Natur- und Umweltschutz. Solaranlagen brauchen Flächen, die sich auf Natur und Umwelt auswirken. In unserem konkreten Fall sind jedoch Flächen geplant, die vorher landwirtschaftlich genutzt wurden, für Natur und Umwelt also nicht in jedem Fall positiv zu bewerten waren. Durch die Anlage von Unterbewuchs wie Weidegräser oder insektenfreundlichen Wiesen ist der Nutzen durch Schaffung neuer Biotope dann jedoch erkennbar. Die Einsparung von 46.000 Tonnen CO2 ist zudem ebenfalls positiv zu bewerten.

Warum geben Landwirte Flächen ab?

Dies tun unsere Landwirte nicht leichtfertig, jedoch wird es zunehmend schwieriger auf nicht ganz so guten Böden kostendeckend zu arbeiten, da immer mehr Regelungen, wie zum Beispiel die Düngemittelverordnung, Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit haben. Um den eigenen Betreib am Laufen zu halten ist es dann gar nicht schlecht, diese Flächen an Betreiber von Solaranlagen zu verpachten.

Wie geht es weiter?

In einer nächsten öffentlichen Gemeindevertretersitzung werden wir die Meinung unserer Einwohner auswerten und über die Aufstellung der Bauleitplanung und einen städtebaulichen Vertrag beraten. Der Termin dazu wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

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