Der Stadtwerkeverbund als Betreibergesellschaft hat in einem Grundsatzbeschluss festgelegt, für alle Freiflächenanlagen, also sowohl EEG als auch PPA, die nach §6 EEG möglichen 0,2 ct zahlen zu wollen. Das Prozedere ist gar nicht so einfach, da s.g. Gefälligkeitsplanungen nicht statthaft sind. Aus diesem Grunde darf der Vertrag erst nach Aufstellung des B-Plans geschlossen werden. Für den geplanten Solarpark können wir die Gefälligkeitsplanung jedoch ausschließen. Die frühzeitige Beteiligung unserer Einwohner und der offene Umgang mit dem Thema sollte jeden Verdacht widerlegen, dass die Gemindevertretung diese Planung nicht ausschließlich im Sinne der Entwicklung unserer Gemeinde durchführt.